
Organisation und Ablauf
von GFC-Prüfungen
Organisation (für TC-Administratoren)
Voraussetzungen
- Registrierung der Schule als Testcenter
- Lizenzierung der Prüfungsräume
Vorbereitung
- Information der Schüler/innen.
- Durchführung Diagnosetest.
- Organisation einer Schüler/innen-Gruppe zu einem Prüfungstermin.
(Klassenverband oder einzelne Schüler/innen aus verschiedenen Klassen) - Sicherstellung, dass die angemeldeten Schüler/innen auch tatsächlich zur Prüfung antreten.
Anmeldung
- Anmeldung eines Prüfungstermins idealerweise vier Wochen, spätestens aber 14 Tage vor dem Prüfungstermin.
- Pro Prüfungstermin zumindest 10, maximal 80 Module anmelden.
- Neue Kandidat*innen bitte rechtzeitig anlegen, damit die Skills Cards angelegt werden können. Zum Anlegen benötigt man Name, Geburtsdatum und Adresse des Schülers/der Schüler*in.
- Die Kandidat*innen können sowohl vom organisierenden Lehrer*in als auch vom Prüfer*in angelegt werden.
- Nach Übernahme der Prüfung durch einen Prüfer*in, können die Daten durch den Lehrer*in nicht mehr geändert werden. Persönlicher Kontakt mit dem Prüfer*in ist wichtig (E-Mail, Handy)
- Alle nachträglichen Änderungen müssen im Office gemeldet werden!
Beachten Sie!
- Ein Prüfer*in darf NICHT in mehreren Räumen gleichzeitig prüfen. Bei Verstoß kann die gesamte Prüfung aberkannt werden.
- Die Prüfung darf niemals durch den ausbildenden Lehrer*in durchgeführt werden - Vier-Augen-Prinzip!
- Die kurzfristige Erreichbarkeit des organisierenden Lehrers/der Lehrer*in während der Prüfung ist unbedingt erforderlich.
- Der organisierende Lehrer*in darf den Schüler*innen während der Prüfung in keiner Weise helfen. Er*Sie ist nur für die technische Funktionalität des Prüfungsraumes zuständig.
- Die Sicherstellung der Identität der antretenden Schüler*innen durch einen Lichtbildausweis (Schüler*innenausweis, Freifahrtausweis, Edu Card,...) muss gewährleistet werden. Sollten einzelne Schüler*innen ihren Ausweis vergessen haben, dann muss der Lehrer*in die Identität dieser Schüler*innen bestätigen.
Übernahme des Prüfungstermins
- Durch das Beantragen des Prüfungstermins in der Datenbank können die Prüfer*innen diesen nach der Freigabe übernehmen.
- Der Verein hat das Recht im Sinne der Vereinbarung mit dem BMBWF und der Qualitätssicherung den Prüfungstermin einem/r Prüfer*in zuzuteilen.
- Mit der Prüfungsübernahme ergeht ein automatisch generiertes Mail an den organisierende/n Lehrer*in mit den Kontaktdaten des Prüfers/der Prüfer*in.
- Rechtzeitige Kontaktaufnahme zwischen Prüfer*innen und Lehrern*innen wird empfohlen.
- Eine Schule kann einen Prüfer*in mit Begründung ablehnen (schriftliche Begründung an office@it4education.at ist erforderlich).
Prüfungstermin
- Der Prüfungstermin ist dann endgültig fixiert, wenn Prüfer*in und Lehrer*in sich verständigt haben.
- Der Lehrer*in hat bis kurz vor dem Prüfungstermin die Möglichkeit, die Prüfungsdaten (z.B.: Zahl der Module) zu korrigieren.
- Sollte sich die Gesamtzahl der angemeldeten Module kurzfristig deutlich verändern, so hat der Prüfer*in das Recht, von der Prüfung zurückzutreten.
Prüfungsgebühren
- Die Kosten für die Prüfung werden vom Prüfer/von der Prüfer*in sofort vor Ort, aber KEINESFALLS während der Prüfung kassiert.
- Ein vorheriges Inkasso durch den organisierenden Lehrer*in ist erforderlich.
- Alle Modulprüfungen, die ein Schüler*in begonnen hat, sind zu bezahlen.
- Der Prüfer*in stellt dabei eine Honorarnote aus.
Die Prüfer*in ist gemäß Rechnungslegungs-Gesetz verpflichtet, eine Bestätigung über den Erhalt der Prüfungsgebühren auszustellen. Dabei wird entweder eine Bestätigung für die gesamte Gruppe der Kandidaten*innen ausgestellt, oder jeweils einzeln für alle.
Zertifikatsausstellung
- Die Ausstellung des Green Future Certifikate des jeweiligen Modules erfolgt nach positiver Absolvierung der Prüfung.
Die organisierende Lehrperson bzw. die Prüfer*in kann die Zertifikate herunterladen und ausdrucken. Eine Zusendung der Zertifikate erfolgt nicht.
Qualitätssicherung/Testcentercoach
- Qualitätsprüfer*innen des Vereins besuchen Prüfungen, um die vorgeschriebene Qualität sicherzustellen. Sie beraten aber auch Lehrer*innen bzw. Prüfer*innen und stehen bei Fragen und Problemen jederzeit zur Verfügung
Aufwandsentschädigung für Lehrer*innen
- Für die korrekte Prüfungsorganisation (Anlage der Prüfung, anlegen der Prüfungskandidat*innen) erhält der/die Lehrer*in eine Aufwandsentschädigung in der Höhe von € 2,00.
- Dem/der Lehrer*in ist dafür eine Zahlungsbestätigung auszuhändigen.
- Ein automatischer Abzug der Aufwandsentschädigung beim Inkasso ist NICHT zulässig.
- Alle anfallenden Spesen bzw. Kosten für die Prüfer*in sind durch die Prüfungsgebühren abgedeckt.
Prüfungsdurchführung (für Prüfer*innen)
Prüfungsdurchführung (für Prüfer*innen)
- Der Prüfer*in führt die Prüfung an der Schule durch. Sollten Lehrer*innen ihren Schüler*innen unerlaubte Hilfestellung geben und diese trotz Aufforderung des Prüfer*in nicht einstellen, hat der Prüfer*in die PFLICHT diese Prüfung abzubrechen. Damit sind die Ergebnisse der gesamten Prüfung ungültig!
- Der Prüfer*in darf keine Veränderungen an der Hard- oder Software der Schule durchführen. Sollte das System nicht funktionstüchtig sein, wird die Prüfung abgebrochen. Für nicht durchgeführte Teilprüfungen wird von den Schüler*innen KEINE Prüfungsgebühr eingehoben.
- Technischen Störungen sind dem Support der Firma bit media (support@bitmedia.cc oder 0316 / 28 61 86) zu melden
- Alle Ergebnisse sind unmittelbar nach Beendigung der Prüfung bekannt zu geben.
- Nach Abschließen der Prüfung werden alle Prüfungsdaten in einer Datenbank (unter Wahrung des Datenschutzes) gespeichert und an den Verein automatisiert übermittelt.