
Organisation und Ablauf
von GFC-Prüfungen
Organisation (für TC-Administrator/innen)
Voraussetzungen
- Registrierung der Schule als Testcenter
- Lizenzierung der Prüfungsräume
Vorbereitung
- Information der Schüler/innen.
- Durchführung Diagnosetest.
- Organisation einer Schüler/innen-Gruppe zu einem Prüfungstermin.
(Klassenverband oder einzelne Schüler/innen aus verschiedenen Klassen) - Sicherstellung, dass die angemeldeten Schüler/innen auch tatsächlich zur Prüfung antreten.
Anmeldung
- Anmeldung eines Prüfungstermins idealerweise vier Wochen, spätestens aber 14 Tage vor dem Prüfungstermin unter Prüfungsanmeldung.
Hier wählen Sie den Link zu EM.MA unter GFC! - Pro Prüfungstermin zumindest 10, maximal 80 Module anmelden.
- Neue Kandidat/innen bitte rechtzeitig anlegen, damit die Registrierungen angelegt werden können. Zum Anlegen benötigt man Name, Geburtsdatum und Adresse des Schülers/der Schülerin.
- Die Kandidat/innen können sowohl vom/von der organisierende/n Lehrer/in als auch vom Prüfer/in angelegt werden.
- Nach Übernahme der Prüfung durch eine/n Prüfer/in, können die Daten durch den/die Lehrer/in nicht mehr geändert werden. Persönlicher Kontakt mit dem/der Prüfer/in ist wichtig (E-Mail, Handy).
- Alle nachträglichen Änderungen müssen im Office gemeldet werden!
Beachten Sie!
- Ein/e Prüfer/in darf NICHT in mehreren Räumen gleichzeitig prüfen. Bei Verstoß kann die gesamte Prüfung aberkannt werden.
- Die Prüfung darf niemals durch die ausbildende Lehrkraft durchgeführt werden - Vier-Augen-Prinzip!
- Die kurzfristige Erreichbarkeit des organisierenden Lehrers/der Lehrerin während der Prüfung ist unbedingt erforderlich.
- Die organisierende Lehrkraft darf Schüler/innen während der Prüfung in keiner Weise helfen. Er/Sie ist nur für die technische Funktionalität des Prüfungsraumes zuständig.
- Die Sicherstellung der Identität der antretenden Schüler/innen durch einen Lichtbildausweis (Schüler/innenausweis, Freifahrtausweis, Edu Card,...) muss gewährleistet werden. Sollten einzelne Schüler/innen ihren Ausweis vergessen haben, dann muss die Lehrkraft die Identität dieser Schüler/innen bestätigen.
Übernahme des Prüfungstermins
- Durch das Beantragen des Prüfungstermins in der Datenbank können die Prüfer/innen diesen nach der Freigabe übernehmen.
- Der Verein hat das Recht im Sinne der Vereinbarung mit dem BMBWF und der Qualitätssicherung den Prüfungstermin einem/r Prüfer/in zuzuteilen.
- Mit der Prüfungsübernahme ergeht ein automatisch generiertes E-Mail an den/die organisierende/n Lehrer/in mit den Kontaktdaten des Prüfers/der Prüferin.
- Rechtzeitige Kontaktaufnahme zwischen Prüfer/innen und Lehrer/innen wird empfohlen.
- Eine Schule kann eine/n Prüfer/in mit Begründung ablehnen (schriftliche Begründung an office@it4education.at ist erforderlich).
Prüfungstermin
- Der Prüfungstermin ist dann endgültig fixiert, wenn Prüfer/in und Lehrer/in sich verständigt haben.
- Der/die Lehrer/in hat bis kurz vor dem Prüfungstermin die Möglichkeit, die Prüfungsdaten (z.B.: Zahl der Module) zu korrigieren.
- Sollte sich die Gesamtzahl der angemeldeten Module kurzfristig deutlich verändern, so hat der/die Prüfer/in das Recht, von der Prüfung zurückzutreten.
Prüfungsgebühren
- Die Kosten für die Prüfung werden vom Prüfer/von der Prüferin sofort vor Ort, aber KEINESFALLS während der Prüfung kassiert.
- Ein vorheriges Inkasso durch die organisierende Lehrkraft ist erforderlich.
- Alle Modulprüfungen, die ein/e Schüler/in begonnen hat, sind zu bezahlen.
- Der/die Prüfer/in stellt dabei eine Honorarnote aus.
Der/die Prüfer/in ist gemäß Rechnungslegungs-Gesetz verpflichtet, eine Bestätigung über den Erhalt der Prüfungsgebühren auszustellen. Dabei wird entweder eine Bestätigung für die gesamte Gruppe der Kandidaten/innen ausgestellt, oder jeweils einzeln für alle.
Zertifikatsausstellung
- Die Ausstellung des Green Future Certificate erfolgt nach positiver Absolvierung der Prüfung. Dies gilt sowohl nach GFC-Basic, also auch nach GFC-Plus.
Die organisierende Lehrperson bzw. der/die Prüfer/in kann die Zertifikate herunterladen und ausdrucken. - Nach erfolgter Modulprüfung ist bei allen Modulprüfungen die Einsicht in die Registrierung möglich.
- Nach positiver Absolvierung des GFC-Basic (Abfall/Energie) kann das Zertifikat ausgedruckt werden.
- Nach zusätzlicher positiver Absolvierung des nächsten Modules (Umweltmanagement) kann das Zertifikat GFC-Plus ausgedruckt werden.
- Wenn alle Teilprüfungen positiv absolviert sind wird das Zertifikat GFC-Plus per Post an die Schulen zugesendet.
- Ein Versand von GFC-Basic, oder ein Versand eines späteren Nachdruckes erfordert die Zahlung einer Manipulationsgebühr von 15,00 Euro und wird unter office@it4education.at angefordert.
Qualitätssicherung/Testcentercoach
- Qualitätsprüfer/innen des Vereins besuchen Prüfungen, um die vorgeschriebene Qualität sicherzustellen. Sie beraten aber auch Lehrer/innen bzw. Prüfer/innen und stehen bei Fragen und Problemen jederzeit zur Verfügung.
Aufwandsentschädigung für Lehrer/innen
- Für die korrekte Prüfungsorganisation (Anlage der Prüfung, anlegen der Prüfungskandidat/innen) erhält der/die Lehrer/in eine Aufwandsentschädigung in der Höhe von € 2,00.
- Dem/der Lehrer/in ist dafür eine Zahlungsbestätigung auszuhändigen.
- Ein automatischer Abzug der Aufwandsentschädigung beim Inkasso ist NICHT zulässig.
- Alle anfallenden Spesen bzw. Kosten für die Prüfer/in sind durch die Prüfungsgebühren abgedeckt.
Prüfungsdurchführung (für Prüfer/innen)
Prüfungsdurchführung (für Prüfer/innen)
- Der/die Prüfer/in führt die Prüfung an der Schule durch. Sollten Lehrer/innen ihren Schüler/innen unerlaubte Hilfestellung geben und diese trotz Aufforderung des/der Prüfer/in nicht einstellen, hat der/die Prüfer/in die PFLICHT diese Prüfung abzubrechen. Damit sind die Ergebnisse der gesamten Prüfung ungültig!
- Der/Die Prüfer/in darf keine Veränderungen an der Hard- oder Software der Schule durchführen. Sollte das System nicht funktionstüchtig sein, wird die Prüfung abgebrochen. Für nicht durchgeführte Teilprüfungen wird von den Schüler/innen KEINE Prüfungsgebühr eingehoben.
- Technischen Störungen sind dem Support der Firma bit media (support@bitmedia.at oder 0316 / 28 61 86) zu melden.
- Alle Ergebnisse sind unmittelbar nach Beendigung der Prüfung bekannt zu geben.
- Nach Abschließen der Prüfung werden alle Prüfungsdaten in einer Datenbank (unter Wahrung des Datenschutzes) gespeichert und an den Verein automatisiert übermittelt.