Organisation und Ablauf
von Fit4DCP-Prüfungen
Organisation (für TC-Administrator/innen)
Voraussetzungen
- Registrierung der Schule als Testcenter
- Lizenzierung der Prüfungsräume (alle Unterrichtsräume sind per Erlass vom Bildungsministerium lizenziert)
- Vernetzung in Notebookklassen muss gegeben sein
Vorbereitung
- Information der Schüler/innen
- Durchführung Diagnosetest = Vorbereitungsprüfung
- Organisation einer Schülergruppe zu einem Prüfungstermin
- (Klassenverband oder einzelne Schüler/innen aus verschiedenen Klassen)
- Sicherstellung, dass tatsächlich die angemeldeten Schüler/innen zur Prüfung antreten (Identität = Ausweis)
Anmeldung
- Anmeldung eines Prüfungstermins durch die Lehrerin oder den Lehrer unter Prüfungsanmeldung.
Hier wählen Sie den Link zu EM.MA unter Fit4DCP! - Pro Prüfungstermin ist maximal eine IT-Gruppe (EDV-Saal-Größe) zulässig
- Kandidat/innen bitte rechtzeitig in die Datenbank eintragen. Zum Anlegen werden Name, Geburtsdatum und Adresse der Schülerin bzw. des Schülers benötigt. Die Adresse der Schülerinnen oder Schüler ist für die Zertifikatserstellung notwendig.
Datenschutz ist gewährleistet - vergl Datenschutzerklärung - Bei der Eintragung teilt sich die Lehrkraft selbst (muss registriert sein) zum Prüfungstermin zu (Prüfer/in)
- Die Lehrkraft kann beim "Fit4DCP" die eigenen Schülerinnen und Schüler bei der Prüfung beaufsichtigen: das System prüft
- Allfällige Änderungen müssen im Office gemeldet werden!
Beachten Sie!
- Ein Prüfer / eine Prüferin darf NICHT in mehreren Räumen gleichzeitig prüfen. Bei Verstoß kann die gesamte Prüfung aberkannt werden.
- Organisierende Lehrpersonen dürfen Schüler/innen während der Prüfung in keiner Weise helfen. Er/Sie ist vor allem für die technische Funktionalität des Prüfungsraumes verantwortlich.
- Die Sicherstellung der Identität der antretenden Schüler/innen muss gewährleistet werden, die Lehrkraft bestätigt die Identität der Schülerinnen und Schüler.
Übernahme des Prüfungstermins
- Die Lehrkraft kann/darf selbst den Prüfungstermin übernehmen und durchführen (Qualifikation nötig). Schulen die trotz allem das 4-Augen-Prinzip einhalten möchten, können natürlich auch eine andere externe qualifizierte Lehrkraft zuziehen.
- Der Verein hat das Recht, im Sinne der Vereinbarung mit dem BMBWF und der Qualitätssicherung, Prüfungstermine zu auditieren.
Prüfungstermin
- Der Prüfungstermin ist dann fixiert, wenn der/die Eintragende alle erforderlichen Schritte abgeschlossen hat (Selbstregistrierung, Terminfestlegung, Eintrag der Kandidat/innen (Registrierungen) und die Zuteilung der Prüfung an den/die Prüfenden.
- Die eintragende Person kann bis zur Übernahme des Prüfungstermins Daten ändern.
- Sollte der Prüfungstermin aus bestimmten Gründen kurzfristig abgesagt werden müssen, so muss ein neuer Termin angemeldet werden.
- Eine Verschiebung kann nur durch das Office erfolgen.
Prüfungsgebühren
- Die Kosten für die Prüfung werden von der Lehrkraft kassiert. Ein vorheriges Inkasso ist erwünscht, aber KEINESFALLS während der Prüfung.
- Alle Modulprüfungen die ein Schüler/in begonnen hat sind zu bezahlen.
- Der/Die Prüfer/in stellt selbst eine Inkassobestätigung aus (falls gewünscht).
Hinweis:
Der/Die Prüfer/in ist gemäß Rechnungslegungs-Gesetz verpflichtet, eine Bestätigung über den Erhalt der Prüfungsgebühren auszustellen. Dabei wird entweder eine Bestätigung für die gesamte Gruppe der Kandidat/innen ausgestellt, oder jeweils einzeln für alle Kandidat/innen (schulinterne Regelung mit den Erziehungsberechtigten).
Zertifikatsausstellung
- Ein Prüfungsergebnis (Modul) wird automatisch in die Registrierung eingetragen.
- Nach Abschluss der Prüfung kann man sich ein Zertifikat selbst generieren und ausdrucken.
- Ein eigener Zertifikatsversand ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Sollte dieser Wunsch trotzdem bestehen, so muss dies beim Office angefordert werden.
In diesem Fall werden die Zertifikate an die Schule versendet, dafür wird für das erste Zertifikat 15,00 Euro, für jedes weitere der gleichen Sendung, je 5,00 Euro verrechnet.
Qualitätssicherung/Testcentercoach
- Qualitätsprüfer/innen des Vereins können Prüfungen besuchen um die vorgeschriebene Qualität sicherzustellen.
Sie stehen den Lehrer/innen bzw. Prüfer/innen dabei gerne bei Fragen und Problemen zur Verfügung.
Aufwandsentschädigung für Lehrer/innen
Alle anfallenden Spesen bzw. Kosten für die Prüfer/in sind durch die Prüfungsgebühren abgedeckt.
Prüfungsdurchführung (für Prüfer/innen)
UNERLAUBTE HILFESTELLUNG
Im Interesse aller Beteiligten, und um die Ernsthaftigkeit externer Zertifikate nicht zu untergraben, wird dringend gefordert, dass Lehrerinnen und Lehrer den Schüler/innen KEINE unerlaubte Hilfestellung leisten.
HARD- UND SOFTWARE
Die Schule (Lehrkräfte, IT-Betreuung) ist selbst für die Funktionalität der Hard- oder Software der Schule verantwortlich. Sollte das System nicht funktionstüchtig sein, wird die Prüfung abgebrochen.
TECHNISCHE STÖRUNGEN
Technische Störungen sind dem Support der Firma bit media (support@bitmedia.at oder 0316 / 28 61 86) zu melden.
PRÜFUNGSERGEBNISSE
- Alle Ergebnisse sind unmittelbar nach Beendigung der Prüfung bekannt zu geben.
- Nach Abschließen der Prüfung werden alle Prüfungsdaten in einer Datenbank (unter Wahrung des Datenschutzes) gespeichert und zur Zertifikatserstellung automatisiert übermittelt.